ATPL(A) – Berufspilotenlizenz ab CPL(A) mit Instrumentenflugberechtigung
AUSBILDUNGSINFORMATION
Ausbildungsziel
Der Flugschüler als Inhaber eines CPL(A) mit Instrumentenflugberechtigung soll die Qualifikation zur Erlangung eines ATPL(A) gemäß Richtlinien der JAR-FCL Subpart G erlangen. Mit Erlangung dieser Berechtigung ist er berechtigt entgeltliche Flüge zur Personen- und Frachtbeförderung im Linien– und Bedarfsverkehr zu fliegen.
Lehrplan Theorie
Subject |
Selfstudy/CBT |
Classroom |
Airlaw Aircraft General Knowledge Flight Performance and Planning Human Performance Meteorology Navigation Operational Procedures Principals of Flight Communications Summe Theorieunterricht |
24h 18h 18h 7h 19h 37h 11h 9h 7h 150h |
16h 16h 16h 16h 16h 32h 12h 8h 4h 136h |
Praktische Ausbildung
entfällt
Ausbildungsdauer
Theorie 3-4 Monate
Die Ausstellung des ATPL(A) erfolgt erst nach 1.500 h Gesamtflugerfahrung und ist bis dahin als „frozen“ ATPL(A) anzusehen. Ebenfalls ist für den Einstieg in ein Airline Cockpit ein MCC Multi Crew Concept Training erforderlich.
Voraussetzungen
Mindestalter 21 Jahre
CPL(A) mit Instrumentenflugberechtigung
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1
Allgemeines Sprechfunkzeugnis AFZ
150 Stunden Gesamtflugerfahrung
Kosten
Bitte beachten Sie, dass neben den Ausbildungskosten auch Kosten für medizinische Untersuchungen und Gebühren für die Ausstellung der Lizenz entstehen. Ebenfalls sind Landegebühren zu entrichten. Zur Preisanfrage