CPL(A) - Berufspilotenlizenz ohne Instrumentenflugberechtigung
AUSBILDUNGSINFORMATION
Ausbildungsziel
Der Flugschüler als Inhaber eines PPL(A) ohne Instrumentenflugberechtigung soll die Qualifikation zur Erlangung eines CPL(A) gemäß Richtlinien der JAR-FCL Subpart D erlangen. Mit Erlangung dieser Berechtigung ist er berechtigt entgeltliche Flüge zur Personen- und Frachtbeförderung mit einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen und einem maximalen Abfluggewicht von 5.700 kg als verantwortlicher Pilot zu fliegen.
Lehrplan Theorie
Subject |
Selfstudy/CBT |
Classroom |
Airlaw Aircraft General Knowledge Flight Performance and Planning Human Performance Meteorology Navigation Operational Procedures Principals of Flight Communications Summe Theorieunterricht |
12h 11h 10h 7h 11h 22,5 7,5h 5,5h 3,5h 90h |
14h 12h 12 8h 12h 24h 8h 6h 4h 100h |
Praktische Ausbildung
25 Flugstunden mit Flugzeug
davon 5 Stunden complex aircraft
davon 5 Stunden Elite FNTP II
Ausbildungsdauer
Theorie 3-4 Monate
Praxis 3-5 Monate
Die gesamte Ausbildungsdauer hängt wesentlich von Zeiteinteilung des Flugschülers ab und dauert im Durchschnitt etwa 7 Monate.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
PPL(A) ohne Instrumentenflugberechtigung
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1
Allgemeines Sprechfunkzeugnis AFZ
Nachtsichtflugberechtigung
150 Stunden Gesamtflugerfahrung
Matura bzw. adäquate Kenntnisse in Mathematik und Physik
Kosten
Bitte beachten Sie, dass neben den Ausbildungskosten auch Kosten für medizinische Untersuchungen und Gebühren für die Ausstellung der Lizenz entstehen. Ebenfalls sind Landegebühren zu entrichten. Zur Preisanfrage